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In Altenrode, das heute zum Ilsenburger Ortsteil Darlingerode gehört, gibt es einen Steinkreis. Dessen Steine werden von den Altenrödern als Kaisersteine bezeichnet. 

Solche Steinkreise dienten im Mittelalter und auch in vorherigen, heidnischen Zeiten als Heiligtümer und Gerichtsstätten. Unter Königsbann wurde an diesen Standorten von den königlichen Lehnsherren Gericht gehalten. Es war also eine Grafengerichtsstätte.

Die Sage berichtet, dass König Otto III. am 07. Juli 995 auf seinem Weg von Quedlinburg nach Ilsenburg dort Gericht hielt. In Ilsenburg hatte er zuvor eine Urkunde ausgestellt, in der er das Kloster Drübeck unter seinen Schutz stellte. Dieses Ereignis soll sich im Gedächtnis der Altenröder gehalten haben und so soll diese Stätte zu ihrem Namen „Kaisersteine“ gekommen sein.

Die Sage nennt diese Stätte aber auch Kaiserplatz oder Freistätte und sie will wissen, dass, wenn im Gerichtsbezirk ein Mord oder Raub begangen worden war und der Täter sich in diesen Steinkreis flüchten konnte, er die Rechte der Unverletzlichkeit erworben hatte. Dieses Frei- oder Asylrecht gab es schon zu uralten Zeiten. Es war an Heiligtümer geknüpft, deren Gottheit dem Asylsuchenden nach Brauch und Glauben Schutz bot.

Eine andere Sage berichtet von einem Femegericht (Strafgericht) und nennt die Steine „Freisteine“. Die Verbrecher konnten sich dort Freilaufen, wenn sie in einer vorgegebenen Zeit eine festgelegte Strecke zurücklegten. Dieser alte Brauch soll noch von den Kindern des Dorfes zu Beginn des 19. Jahrhunderts gespielt worden sein.


 

 
Sagen, Mythen und Legenden aus dem Harz, Bd. 5
Bernd Sternal (Autor), verschiedene Illustratoren

Dieser Band ist in Vorbereitung!

 
 
 
   

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